Dieser Beitrag wurde vor am Montag, 2. Februar 2009 um 11:00 Uhr veröffentlicht und unter Rezensionen gespeichert. Sie können Kommentare zu diesem Eintrag über den RSS-2.0-Feed verfolgen.
Sie können einen Kommentar hinterlassen oder einen Trackback von Ihrer Website hierher setzen.
AktG, GmbHG, GmbHG, MitbestimmungsG, WpüG, SpruchG in einem Bin Jurist und habe hin und wieder mit dem Aktiengesetz (AktG) zu tun. Manche kniffligen Spezialfälle reiche ich dann einen befreundeten Kollegen weiter, aber i.d.R. wickle ich diese selbst ab. Und da kommt dieses Taschenbuch genau richtig.
Verhältnis zu Aufsichtsorganen richtig gestalten … Eigentümer und deren beauftragte Führungskräfte stehen in einem klar geregelten Rechtsverhltnis zu einander. Aufsichtsorgane (die Vertreter der Eigentümer, oder diese selbst) können Vorstände oder Geschäftsführer nicht anweisen. Sie haben das Recht Eingaben, die den vertraglich geregelten Handlunsspielraum überschreiten würden, zu genehmigen oder abzulehnen. Sie können Führungskräfte der obersten Ebene entlassen oder einstellen. Aber sie können nicht in die Geschäfte selbst, z.B. durch Anweisung eingreifen. Hätte man dies per gesetz anders geregelt, dann würden “weisungsgebundene Geschäfstführer” jeder zivilrechtlichen und eventuell strafrechtlichen Haftung entbunden werden. (Ich habe auf Befehl gehandelt!!) Eine Lektüre dieses Handbuches ist dringend anzuraten, wenn man mit Führungsaufgaben (Manager), mit Aufsichtsaufgaben (Corporate Government) oder als Begutachter (Analyst & Investor) zu tun hat. Kurz gefasst, schnell informativ, stark aufklärend.
Ausgezeichnete Lektüre für diese Börsenzeiten Das Buch vermittelt einen sehr schönen Überblick über das Aktiengesetz, und über das, was eine AG machen darf und was nicht. Gut geeignet für gebeutelte Neue-Markt-Anleger, die viel Geld mit den Betrügereien der Firmen verloren haben. Es steht zum Beispiel alles über die Prospekthaftung drin, womit man noch einige Banken wg. einiger Emissionen kriegen kann.
Der Ausblick ins GmbH Gesetz ist hilfreich für die Gründung einer eigenen GmbH.
AktG, GmbHG, GmbHG, MitbestimmungsG, WpüG, SpruchG in einem Bin Jurist und habe hin und wieder mit dem Aktiengesetz (AktG) zu tun. Manche kniffligen Spezialfälle reiche ich dann einen befreundeten Kollegen weiter, aber i.d.R. wickle ich diese selbst ab. Und da kommt dieses Taschenbuch genau richtig.
AktG, GmbHG, GmbHG, MitbestimmungsG, WpüG, SpruchG in einem Bin Jurist und habe hin und wieder mit dem Aktiengesetz (AktG) zu tun. Manche kniffligen Spezialfälle reiche ich dann einen befreundeten Kollegen weiter, aber i.d.R. wickle ich diese selbst ab. Und da kommt dieses Taschenbuch genau richtig.
Verhältnis zu Aufsichtsorganen richtig gestalten … Eigentümer und deren beauftragte Führungskräfte stehen in einem klar geregelten Rechtsverhltnis zu einander. Aufsichtsorgane (die Vertreter der Eigentümer, oder diese selbst) können Vorstände oder Geschäftsführer nicht anweisen. Sie haben das Recht Eingaben, die den vertraglich geregelten Handlunsspielraum überschreiten würden, zu genehmigen oder abzulehnen. Sie können Führungskräfte der obersten Ebene entlassen oder einstellen. Aber sie können nicht in die Geschäfte selbst, z.B. durch Anweisung eingreifen. Hätte man dies per gesetz anders geregelt, dann würden “weisungsgebundene Geschäfstführer” jeder zivilrechtlichen und eventuell strafrechtlichen Haftung entbunden werden. (Ich habe auf Befehl gehandelt!!) Eine Lektüre dieses Handbuches ist dringend anzuraten, wenn man mit Führungsaufgaben (Manager), mit Aufsichtsaufgaben (Corporate Government) oder als Begutachter (Analyst & Investor) zu tun hat. Kurz gefasst, schnell informativ, stark aufklärend.
Ausgezeichnete Lektüre für diese Börsenzeiten Das Buch vermittelt einen sehr schönen Überblick über das Aktiengesetz, und über das, was eine AG machen darf und was nicht. Gut geeignet für gebeutelte Neue-Markt-Anleger, die viel Geld mit den Betrügereien der Firmen verloren haben. Es steht zum Beispiel alles über die Prospekthaftung drin, womit man noch einige Banken wg. einiger Emissionen kriegen kann.
Der Ausblick ins GmbH Gesetz ist hilfreich für die Gründung einer eigenen GmbH.
Verhältnis zu Aufsichtsorganen richtig gestalten … Eigentümer und deren beauftragte Führungskräfte stehen in einem klar geregelten Rechtsverhltnis zu einander. Aufsichtsorgane (die Vertreter der Eigentümer, oder diese selbst) können Vorstände oder Geschäftsführer nicht anweisen. Sie haben das Recht Eingaben, die den vertraglich geregelten Handlunsspielraum überschreiten würden, zu genehmigen oder abzulehnen. Sie können Führungskräfte der obersten Ebene entlassen oder einstellen. Aber sie können nicht in die Geschäfte selbst, z.B. durch Anweisung eingreifen. Hätte man dies per gesetz anders geregelt, dann würden “weisungsgebundene Geschäfstführer” jeder zivilrechtlichen und eventuell strafrechtlichen Haftung entbunden werden. (Ich habe auf Befehl gehandelt!!) Eine Lektüre dieses Handbuches ist dringend anzuraten, wenn man mit Führungsaufgaben (Manager), mit Aufsichtsaufgaben (Corporate Government) oder als Begutachter (Analyst & Investor) zu tun hat. Kurz gefasst, schnell informativ, stark aufklärend.
Ausgezeichnete Lektüre für diese Börsenzeiten Das Buch vermittelt einen sehr schönen Überblick über das Aktiengesetz, und über das, was eine AG machen darf und was nicht. Gut geeignet für gebeutelte Neue-Markt-Anleger, die viel Geld mit den Betrügereien der Firmen verloren haben. Es steht zum Beispiel alles über die Prospekthaftung drin, womit man noch einige Banken wg. einiger Emissionen kriegen kann.
Der Ausblick ins GmbH Gesetz ist hilfreich für die Gründung einer eigenen GmbH.
2. Februar 2009 um 11:17 Uhr
AktG, GmbHG, GmbHG, MitbestimmungsG, WpüG, SpruchG in einem
Bin Jurist und habe hin und wieder mit dem Aktiengesetz (AktG) zu tun. Manche kniffligen Spezialfälle reiche ich dann einen befreundeten Kollegen weiter, aber i.d.R. wickle ich diese selbst ab. Und da kommt dieses Taschenbuch genau richtig.
2. Februar 2009 um 11:17 Uhr
Verhältnis zu Aufsichtsorganen richtig gestalten …
Eigentümer und deren beauftragte Führungskräfte stehen in einem klar geregelten Rechtsverhltnis zu einander. Aufsichtsorgane (die Vertreter der Eigentümer, oder diese selbst) können Vorstände oder Geschäftsführer nicht anweisen. Sie haben das Recht Eingaben, die den vertraglich geregelten Handlunsspielraum überschreiten würden, zu genehmigen oder abzulehnen. Sie können Führungskräfte der obersten Ebene entlassen oder einstellen. Aber sie können nicht in die Geschäfte selbst, z.B. durch Anweisung eingreifen.
Hätte man dies per gesetz anders geregelt, dann würden “weisungsgebundene Geschäfstführer” jeder zivilrechtlichen und eventuell strafrechtlichen Haftung entbunden werden. (Ich habe auf Befehl gehandelt!!)
Eine Lektüre dieses Handbuches ist dringend anzuraten, wenn man mit Führungsaufgaben (Manager), mit Aufsichtsaufgaben (Corporate Government) oder als Begutachter (Analyst & Investor) zu tun hat.
Kurz gefasst, schnell informativ, stark aufklärend.
2. Februar 2009 um 11:17 Uhr
Ausgezeichnete Lektüre für diese Börsenzeiten
Das Buch vermittelt einen sehr schönen Überblick über das Aktiengesetz, und über das, was eine AG machen darf und was nicht. Gut geeignet für gebeutelte Neue-Markt-Anleger, die viel Geld mit den Betrügereien der Firmen verloren haben. Es steht zum Beispiel alles über die Prospekthaftung drin, womit man noch einige Banken wg. einiger Emissionen kriegen kann.
Der Ausblick ins GmbH Gesetz ist hilfreich für die Gründung einer eigenen GmbH.
20. September 2009 um 04:51 Uhr
Studienunterlage
Ich brauchte dieses Buch für mein Bachelor-Studium.
Handlich, übersichtlich und mehr als ich für das Studium gebraucht habe.
Wenn man was nachgucken will (privat) dann findet man alles schnell.
Guter Wegbegleiter :o)
27. April 2010 um 14:34 Uhr
AktG, GmbHG, GmbHG, MitbestimmungsG, WpüG, SpruchG in einem
Bin Jurist und habe hin und wieder mit dem Aktiengesetz (AktG) zu tun. Manche kniffligen Spezialfälle reiche ich dann einen befreundeten Kollegen weiter, aber i.d.R. wickle ich diese selbst ab. Und da kommt dieses Taschenbuch genau richtig.
27. April 2010 um 14:34 Uhr
AktG, GmbHG, GmbHG, MitbestimmungsG, WpüG, SpruchG in einem
Bin Jurist und habe hin und wieder mit dem Aktiengesetz (AktG) zu tun. Manche kniffligen Spezialfälle reiche ich dann einen befreundeten Kollegen weiter, aber i.d.R. wickle ich diese selbst ab. Und da kommt dieses Taschenbuch genau richtig.
27. April 2010 um 14:34 Uhr
Verhältnis zu Aufsichtsorganen richtig gestalten …
Eigentümer und deren beauftragte Führungskräfte stehen in einem klar geregelten Rechtsverhltnis zu einander. Aufsichtsorgane (die Vertreter der Eigentümer, oder diese selbst) können Vorstände oder Geschäftsführer nicht anweisen. Sie haben das Recht Eingaben, die den vertraglich geregelten Handlunsspielraum überschreiten würden, zu genehmigen oder abzulehnen. Sie können Führungskräfte der obersten Ebene entlassen oder einstellen. Aber sie können nicht in die Geschäfte selbst, z.B. durch Anweisung eingreifen.
Hätte man dies per gesetz anders geregelt, dann würden “weisungsgebundene Geschäfstführer” jeder zivilrechtlichen und eventuell strafrechtlichen Haftung entbunden werden. (Ich habe auf Befehl gehandelt!!)
Eine Lektüre dieses Handbuches ist dringend anzuraten, wenn man mit Führungsaufgaben (Manager), mit Aufsichtsaufgaben (Corporate Government) oder als Begutachter (Analyst & Investor) zu tun hat.
Kurz gefasst, schnell informativ, stark aufklärend.
27. April 2010 um 14:34 Uhr
Ausgezeichnete Lektüre für diese Börsenzeiten
Das Buch vermittelt einen sehr schönen Überblick über das Aktiengesetz, und über das, was eine AG machen darf und was nicht. Gut geeignet für gebeutelte Neue-Markt-Anleger, die viel Geld mit den Betrügereien der Firmen verloren haben. Es steht zum Beispiel alles über die Prospekthaftung drin, womit man noch einige Banken wg. einiger Emissionen kriegen kann.
Der Ausblick ins GmbH Gesetz ist hilfreich für die Gründung einer eigenen GmbH.
27. April 2010 um 14:34 Uhr
Verhältnis zu Aufsichtsorganen richtig gestalten …
Eigentümer und deren beauftragte Führungskräfte stehen in einem klar geregelten Rechtsverhltnis zu einander. Aufsichtsorgane (die Vertreter der Eigentümer, oder diese selbst) können Vorstände oder Geschäftsführer nicht anweisen. Sie haben das Recht Eingaben, die den vertraglich geregelten Handlunsspielraum überschreiten würden, zu genehmigen oder abzulehnen. Sie können Führungskräfte der obersten Ebene entlassen oder einstellen. Aber sie können nicht in die Geschäfte selbst, z.B. durch Anweisung eingreifen.
Hätte man dies per gesetz anders geregelt, dann würden “weisungsgebundene Geschäfstführer” jeder zivilrechtlichen und eventuell strafrechtlichen Haftung entbunden werden. (Ich habe auf Befehl gehandelt!!)
Eine Lektüre dieses Handbuches ist dringend anzuraten, wenn man mit Führungsaufgaben (Manager), mit Aufsichtsaufgaben (Corporate Government) oder als Begutachter (Analyst & Investor) zu tun hat.
Kurz gefasst, schnell informativ, stark aufklärend.
27. April 2010 um 14:34 Uhr
Ausgezeichnete Lektüre für diese Börsenzeiten
Das Buch vermittelt einen sehr schönen Überblick über das Aktiengesetz, und über das, was eine AG machen darf und was nicht. Gut geeignet für gebeutelte Neue-Markt-Anleger, die viel Geld mit den Betrügereien der Firmen verloren haben. Es steht zum Beispiel alles über die Prospekthaftung drin, womit man noch einige Banken wg. einiger Emissionen kriegen kann.
Der Ausblick ins GmbH Gesetz ist hilfreich für die Gründung einer eigenen GmbH.
19. Mai 2010 um 10:00 Uhr
so wie es sein soll
Handelt sich um Gesetztes Texte, was soll man sagen? über den Inhalt kann man sich streiten…